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Freitstellungsbescheinigung zum Steuerabzug

Freitstellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes durch das Finanzamt Wiedenbrück. Gültig bis zum 31.12.2027.

Fachunternehmererklärung

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen. Gültig bis zum 25.10.2026.